Der beste Weg zur Beseitigung ist immer noch die Kompostierung bzw. Einarbeitung in den Boden. Im Rhein-Neckar-Kreis stehen den Hausbewohnern außerdem entsprechende Tonnen für Bio-Abfälle zur Verfügung.
Häufig werden Gargtenabfälle aber auch auf den Grundstücken verbrannt. Dies ist nicht grundsätzlich verboten, allerdings müssen dabei einige Sicherheitshinweise beachtet werden.
- Kleinfeuer nur im Abstand von mind. 50 Metern zu Gebäuden, bzw. 100 Metern zu Straßen entzünden
- Kontrollieren Sie, dass sich zwischenzeitlich keine Wildtiere im Haufen eingenistet haben
- Das Verbrennen von Hausabfällen und Restmüll ist verboten!
- Reisigfeuer müssen bis zum vollständigen Erlöschen beaufsichtigt werden
- Verbrennen Sie möglichst trockenes Material, um die Rauchentwicklung zu minimieren
- Verbrennen Sie nie zuviel Material auf einmal und vermeiden Sie Funkenflug
Die Hinweise gelten für die Gemeinde Neckarbischofsheim. Die Anmeldung eines Reisigfeuers bei der örtlichen Feuerwehr, der Gemeinderverwaltung oder der Polizei ist nicht notwendig.
Falls es Ihnen außer Kontrolle gerät: Zögern Sie nicht...