Es ist weit nach Mitternacht. Der Straßen unseres Ortes sind nahezu ausgestorben. Nur die wenigen beleuchteten Fenster und die Lichtkegel der Straßenlaternen lassen eine gewisse Lebendigkeit erahnen. In die Stille bricht plötzlich mit lautem Sirenengeheul ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr und schreckt einen Großteil der tief schlafenden Bevölkerung auf. "Warum dieser Lärm mitten in der Nacht?" fragen sich die um ihre Nachtruhe gebrachten Menschen, "kein Mensch ist auf der Straße!"

Warum Blaulicht und Martinshorn?

Auch wenn oft und teilweise sehr emotional darüber diskutiert wird, ist die Antwort doch sehr simpel: Nur mit beiden Signalen, Blaulicht und Martinshorn, können Einsatzfahrzeuge Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen. Die übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen. Das Blaulicht allein ist hierfür nicht ausreichend.

Was heißt dieses "freie-Bahn-schaffen?"

Die Passage findet sich im § 38 StVO und beschreibt im sogenannten "Wegerecht": Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Das "freie-Bahn-schaffen" heißt eigentlich nichts anderes als rechts-ran-fahren, damit die Einsatzfahrzeuge passieren können. Auf jeden Fall sollte man einen kühlen Kopf bewahren und keinesfalls eine Vollbremsung einleiten! 

Und was ist, wenn es nur blau blinkt?

Blaues Blinklicht allein dient nur der Warnung zur Absicherung von Einstzstellen oder bei Einsatzfahrten. Die Einsatzfahrzeuge beanspruchen hier kein Wegerecht und andere Verkehrsteilnehmer haben folglich auch keine freie Bahn zu schaffen.

 

 

Die Verwendung von fachspezifischen Abkürzungen lässt sich auf dieser Homepage leider nicht vollständig vermeiden. Für den Besucher dieser Homepage werden sie hier von uns kurz erläutert.

BMA - Brandmeldeanlage
Eine Brandmeldeanlage ist eine Gefahrenmeldeanlage, die Ereignisse von verschiedenen ("Rauch-")Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert. Sie sind in der Regel in besonders gefährdeten Objekten installiert und veranlassen die automatische Alarmierung der örtlichen Feuerwehr.

FSW/BSW - Feuersicherheitswach oder Brandsicherheitswache
Die Brandsicherheitswache ist eine Form des Bereitschaftsdienstes der Feuerwehr. Sie wird nach landesrechtlichen Vorschriften immer dann eingesetzt, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht und eine größere Anzahl von Personen gefährdet (Martinsumzüge, Johannisfeuer etc.)

LF8 (schwer) - Löschgruppenfahrzeug (Allrad)
Das LF8 ist die Bezeichnung für ein ehemals genormtes Fahrzeug der deutschen Feuerwehren. Mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 9 Tonnen dient es der Aufnahme von Beladungsteilen für den Löschangriff und einfache technischen Hilfeleistungen. Das Fahrzeug verfügt über eine fest angebaute Pumpe sowie eine im Heck eingeschobene Tragkraftspritze. Die Besatzung besteht aus einer Löschgruppe (9 Feuerwehrangehörige) Es führt kein Wasser mit sich. Die Zahl 8 im Namen bezieht sich auf die Leistungsfähigkeit der Pumpe: Nennförderstrom von 800 Litern in der Minute bei 8 bar Nennförderdruck.

UKFGr - Unterkreisführungsgruppe
Die Feuerwehren des Unterkreises Waibstadt unterhalten eine gemeinsame Unterstützungseinheit, die sich aus Führungskräften der einzelnen Feuerwehren im Unterkreis und des THW Sinsheim zusammensetzt. Die Unterkreisführungruppe unterstützt den jeweiligen örtlichen Einsatzleiter bei Großschadenslagen bei der Kommunikation, Dokumentation und bei der Führung von Einheiten.

 

 

 

 

 

Quellenangabe: eigene Erläuterungen, teilweise Feuerwehrliteratur und wikipedia.de